Monatsthema: Mehrgeschossiger Holzbau

01. Februar 2025

Seit 2015 gelten in der Schweiz neue Brandschutzvorschriften. Diese bringen mit sich, dass Holzbauten in allen Gebäudekategorien und Nutzungen errichtet werden können. Bis zu einer Gesamthöhe von 30 Metern können seither Wohn-, Büro- und Schulhäuser, Industrie- und Gewerbebauten, Beherbergungsbetriebe oder etwa Verkaufsgeschäfte in Holzbau realisiert werden. Selbst bei Hochhäusern ist die Anwendung von tragenden und brandabschnittsbildenden Holzbauteilen mit brennbaren Anteilen unter bestimmten Rahmenbedingungen möglich.

Materialunabhängige Norm

Bei den Anforderungen an den Feuerwiderstand wird nicht mehr zwischen brennbarer und nichtbrennbarer Konstruktion unterschieden. Die Brandschutznorm gibt neu ein materialunabhängiges Sicherheitsniveau vor. Die Verwendung der Baustoffe ist neu geregelt. Die Anwendung von Holz wird bei Tragwerken, brandabschnittsbildenden Bauteilen, Aussenwandbekleidungen, Bedachungen und in der Innenanwendung erweitert.

Intensive Forschung und Entwicklung belohnt

Bereits 2005 ist dem nachwachsenden Naturbaustoff ein Durchbruch gelungen: In diesem Jahr traten schweizweit Brandschutzvorschriften in Kraft, die deutlich besser auf das Holz abgestimmt waren. Damit wurden unter bestimmten Voraussetzungen Holzbauten bis sechs Geschosse und Holzfassaden bis acht Geschosse möglich.

Bedingung für diesen Quantensprung war die Entwicklung sicherer Lösungen für den Brandschutz im mehrgeschossigen Holzbau. Dieser Herausforderung hat sich die Holzbranche in einem fast zehn Jahre dauernden Unternehmen mit intensiver Forschung und Entwicklung zusammen mit Forschungsinstituten und Hochschulen gestellt.

Quelle: Lignum

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